FAQ DSB-Portal
Ein Überblick über die häufigsten Fragen zu den Verfahren im Zusammenhang mit dem DSB-Portal.
Wie melde ich mich im Namen eines Unternehmen an?
- Klicken Sie auf: „Einreichen als Unternehmen”
- Klicken Sie auf die Aktion, die Sie ausführen möchten
- Befolgen Sie die Anweisungen auf dem Bildschirm
Das Unternehmen, für das ich mich bewerben möchte, hat eine ZDU-Nummer.
Geben Sie die ZDU-Nummer des Unternehmens ein, für das Sie sich anmelden möchten, und lösen Sie die Rechenafugabe. Sie werden zur FAS-Umgebung weitergeleitet.
Achtung! Sie müssen über die Rolle „DSB_Documentum_Vertreter” in eGov verfügen, die aktiv sein muss. (Siehe FAQ: Rollenzuweisung und (Haupt-)Zugriffsverwaltung).
Die Rolle „DSB_Documentum_Vertreter” wurde Ihnen noch nicht zugewiesen? Wenden Sie sich an den (Haupt-)Zugangsverwalter oder den gesetzlichen Vertreter des Unternehmens, für das Sie sich anmelden möchten, um Ihnen die Rolle über „Meine eGov-Rollenverwaltung” zuzuweisen. Die Datenschutzbehörde kann Ihnen diese Rolle nicht zuweisen. (siehe FAQ: Rollenzuweisung und (Haupt-)Zugriffsverwaltung)
Das Unternehmen, für das Sie sich anmelden möchten, hat eine ZDU-Nummer und ist auf dieser Liste aufgeführt.
Geben Sie die ZDU-Nummer des Unternehmens ein, für das Sie sich anmelden möchten, und lösen Sie die Rechenaufgabe. Sie werden dann zur nächsten Seite weitergeleitet.
Geben Sie die Niederlassungsnummer des Unternehmens ein, für das Sie sich anmelden möchten, und lösen Sie die Rechenaufgabe. Sie werden dann zur Registrierungsseite oder zur Anmeldeseite weitergeleitet, wenn Sie bereits bekannt sind.
Das Unternehmen, für das Sie sich anmelden möchten, hat keine ZDU-Nummer.
Klicken Sie auf „Ich habe keine ZDU-Nummer“ und gegebenenfalls auf „Ich habe keine EU- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer“.
Geben Sie die EU- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder gegebenenfalls die eindeutige Ländercode des Unternehmens ein, für das Sie sich anmelden möchten, und lösen Sie die Rechenaufgabe. Sie werden zur Registrierungsseite oder Anmeldeseite weitergeleitet, wenn Sie bereits bekannt sind.
Achtung! Belgische Unternehmen mit einer EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer müssen sich über ihre ZDU-Nummer anmelden.
Wo finde ich die verschiedenen Anleitungen?
- Die Anleitungen finden Sie auf den Seiten der einzelnen Aktionen, die Sie auf dem neuen Portal ausführen können:
Welche Schritte muss ich unternehmen, um die Rolle „GBA_Documentum_Vertreter“ zu erhalten?
- Wenn das Unternehmen, für das Sie sich auf dem GBA-Portal anmelden möchten, noch keinen Online-Zugangsantrag als Unternehmen bei CSAM gestellt hat:
- Der gesetzliche Vertreter (GV) des Unternehmens muss sich mit einem der digitalen Schlüssel hier anmelden. Achtung! Nur der gesetzliche Vertreter kann einen Online-Zugangsantrag stellen. Befolgen Sie die Schritt-für-Schritt-Anleitung).
- Der gesetzliche Vertreter muss einen Hauptzugriffsadministrator innerhalb seines Unternehmens benennen, der entweder er selbst, ein Mitarbeiter oder ein anderer gesetzlicher Vertreter des Unternehmens sein muss. Befolgen Sie die Schritt-für-Schritt-Anleitung).
- Der Hauptzugriffsadministrator kann Ihnen nun über my eGov die Rolle „GBA_Documentum_Administrator“ zuweisen (siehe auch die folgende Anleitung zur Rollenverwaltung.
- Wenn das Unternehmen, für das Sie sich auf dem GBA-Portal anmelden möchten, bereits einen Online-Zugangsantrag als Unternehmen bei CSAM gestellt hat:
Wo finde ich den/die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens, für das ich mich anmelden möchte und das mir die Rolle zuweisen muss?
- In der Satzung des Unternehmens;
- Über die Unternehmensdatenbank „Kruispuntbank van ondernemingen“ – öffentliche Suche, wenn es Personen gibt, die eine gesetzliche Funktion im Unternehmen ausüben (Geschäftsführer, Gründer, Verwalter).
Kann die Rolle „DSB_Documentum_Vertreter“ für dasselbe Unternehmen mehreren Personen zugewiesen werden?
- Ja, es gibt keine Begrenzung für die Anzahl der Personen, denen diese Rolle zugewiesen werden kann.
Kann die Rolle „DSB_Documentum_Vertreter“ einer Person zugewiesen werden, die nicht als Arbeitnehmer für das Unternehmen tätig ist (z. B. einem Anwalt)?
- Ja, der Hauptzugriffsadministrator des Unternehmens kann diese Rolle auch Personen außerhalb des eigenen Unternehmens zuweisen.
Ich hatte früher über „Mit eIDAS-Konto (FAS) anmelden“ Zugriff auf das DSB-Portal, jetzt aber nicht mehr. Was muss ich unternehmen?
- Prüfen Sie, ob für das Unternehmen, für das Sie sich über (FAS) anmelden möchten. Weitere Informationen finden Sie unter FAQ: “Wie melde ich mich an?”
- Möglicherweise ist die Rolle „DSB_Documentum_Vertreter“ erloschen oder wurde zurückgezogen. Dies können Sie prüfen, indem Sie sich hier anmelden und auf „Meine Rollenzuweisungen“ klicken. Wenden Sie sich an den Hauptzugriffsadministrator des Unternehmens, für das Sie sich anmelden möchten, um die Rolle erneut zugewiesen zu bekommen.
Ich habe die Rolle „DSB_Documentum_Vertreter“ beantragt und habe immer noch keinen Zugang. Was muss ich tun?
- Sie haben noch keinen Zugang, da Ihr Antrag noch vom gesetzlichen Vertreter oder vom (Haupt-)Zugangsverwalter des Unternehmens genehmigt werden muss, in dessen Namen Sie sich auf unserem Portal anmelden möchten.
Bis-Nummer: Wie erhalte ich eine solche Nummer?
- Diese FAQ ist nur interessant, wenn Sie als Ausländer im Namen eines Unternehmens Zugang zum DSB-Portal erhalten möchten.
- Die Bis-Nummer ist eine eindeutige Identifikationsnummer für Personen, die nicht im Staatsregister eingetragen sind, aber dennoch eine Beziehung zu den belgischen Behörden haben.
- Wenn Sie noch keine BIS-Nummer haben, wird grundsätzlich automatisch eine für Sie erstellt, wenn Sie sich über FAS auf unserem Portal anmelden. Bitte beachten Sie: Dies gilt nur, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Landes besitzen, für das es ein auf europäischer Ebene anerkanntes Identifikationsmittel gibt. Wenn Sie eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, ist eine Anmeldung auf unserem Portal leider nicht möglich.
- Um anschließend Ihre BIS-Nummer zu erfahren, müssen Sie sich telefonisch an den Dienst Sigidis wenden, der Ihnen nach einigen Kontrollfragen Ihre BIS-Nummer mitteilt. Es kann einige Tage dauern, bis Ihre BIS-Nummer erstellt wurde. Wir empfehlen Ihnen daher, sich erst nach einigen Tagen an diesen Dienst zu wenden.
- Kontakt zum Dienst Sigidis: https://sigedis.be/nl/contact
- Die BIS-Nummer können Sie anschließend dem gesetzlichen Vertreter oder dem Hauptzugangsverwalter des Unternehmens mitteilen, für das Sie sich auf unserer Plattform anmelden möchten. Diese Person muss Ihre BIS-Nummer auf der Plattform „Meine eGOv-Rollenverwaltung” eingeben, wenn sie Ihnen die Rolle „DSB_Documentum_Vertreter” zuweisen möchte. Diese Rolle ist erforderlich, um im Namen eines Unternehmens Zugang zu unserer Plattform zu erhalten.
Mein Unternehmen verfügt über eine ZDU-Nummer und einen gesetzlichen Vertreter mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit. Wie muss mir die Rolle „DSB_Documentum_Vertreter“ zugewiesen werden?
- Wenn der gesetzliche Vertreter eine ausländische Staatsangehörigkeit eines Landes hat, für das es ein auf europäischer Ebene anerkanntes Identifikationsmittel gibt, kann diese Person die Rolle zuweisen. Um zu überprüfen, ob sich der gesetzliche Vertreter in dieser Situation befindet, gehen Sie wie folgt vor: Anmeldemethode FAS > wählen Sie ‘LOG IN with an electronic identification means recognized at European level’ > Wenn die Staatsangehörigkeit des gesetzlichen Vertreters hier angezeigt wird, kann der gesetzliche Vertreter über die Plattform „Meine eGov-Rollenverwaltung“ die Rolle zuweisen.
- Wenn sich der gesetzliche Vertreter nicht in der oben beschriebenen Situation befindet, kann sich diese Person über andere digitale Schlüssel auf der Plattform „Meine eGov-Rollenverwaltung“ anmelden, um die Rolle zuzuweisen. Um diese anderen Schlüssel zu aktivieren, muss sich der gesetzliche Vertreter zunächst bei einer lokalen Registrierungsstelle registrieren lassen. Es gibt eine Registrierungsstelle beim FÖD Politik und Unterstützung – GD Digitale Transformation in Brüssel, aber Sie können sich auch an eine Gemeinde mit einer lokalen Registrierungsstelle wenden. Klicken Sie hier für weitere Informationen.
Ich habe eine andere Staatsangehörigkeit und möchte Zugang zu einem Unternehmen mit einer ZDU-Nummer erhalten. Was soll ich machen?
- Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Landes haben, für das es ein auf europäischer Ebene anerkanntes Identifikationsmittel gibt, können Sie Zugang zur Anwendung erhalten. Um zu überprüfen, ob Sie sich in dieser Situation befinden, gehen Sie wie folgt vor: Anmeldemethode FAS > wählen Sie ‘LOG IN with an electronic identification means recognized at European level’ > Wenn Ihre Staatsangehörigkeit hier angezeigt wird, können Sie sich in unserem Portal anmelden, vorausgesetzt, dass Ihnen die Rolle „DSB_Documentum_Vertreter“ zugewiesen wurde. Bei der Zuweisung der Rolle müssen Sie dem gesetzlichen Vertreter oder dem Hauptzugangsverwalter des Unternehmens, für das Sie sich anmelden möchten, Ihre BIS-Nummer mitteilen. Dabei handelt es sich um eine eindeutige Identifikationsnummer für Personen, die nicht im Staatsregister eingetragen sind, aber dennoch eine Beziehung zu den belgischen Behörden haben. Weitere Informationen zur BIS-Nummer finden Sie in einer anderen FAQ.
- Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Landes haben, für das es kein auf europäischer Ebene anerkanntes Identifikationsmittel gibt, können Sie keinen Zugang zur Anwendung für dieses Unternehmen erhalten.
Wie ändern Sie die Spracheinstellung Ihres Kontos?
Bei jeder Anmeldung werden Sie aufgefordert, die Sprache Ihres Kontos festzulegen/zu bestätigen (pro Profil).
Wie ändern Sie die mit Ihrem Konto verknüpfte E-Mail-Adresse?
Bei jeder Anmeldung werden Sie aufgefordert, die E-Mail-Adresse Ihres Kontos anzugeben/zu bestätigen (pro Profil).
Kann ich Teil 1 einer Meldung einer Datenschutzverletzung einreichen, ohne angemeldet zu sein?
- Das Unternehmen, in für das Sie eine Meldung vornehmen möchten, hat eine ZDU-Nummer und ist nicht in dieser Liste aufgeführt? : JA
- Das Unternehmen, für das Sie eine Meldung vornehmen möchten, hat eine ZDU-Nummer und ist nicht in dieser Liste aufgeführt : NEIN
- Das Unternehmen, für das Sie eine Meldung vornehmen möchten, hat keine ZDU-Nummer : NEIN
Was bedeutet die Fehlermeldung „Forbidden”, wenn ich ein Dokument in Teil 2 einer Datenverletzungsmeldung hochgeladen habe?
- Das Hochladen von Dokumenten muss den folgenden Regeln entsprechen:
- Der Name des Dokuments darf maximal 255 Zeichen lang sein.
- Die folgenden Zeichen sind ausgeschlossen: ~ “ # % & * : < > ? / \ { | }
- Bestimmte Extensionen können nicht hochgeladen werden
Was bedeutet die Fehlermeldung: „Entspricht nicht dem Muster”?
- Möglicherweise haben Sie mehr Zeichen eingegeben, als in einem bestimmten Feld zulässig sind. Freitextfelder haben eine maximale Länge von 100 Zeichen (einschließlich Leerzeichen), sofern nicht anders angegeben.
- Spezifische Felder mit abweichender Zeichenanzahl:
- Empfehlung DPO: 500 Zeichen
- Zusammenfassung der Datenverletzung: 2500 Zeichen
Warum erhalte ich keine Erinnerungs-E-Mails zur Einreichung von Teil 2 an die mit meinem Konto verknüpfte E-Mail-Adresse?
- Die Erinnerungs-E-Mails zur Einreichung von Teil 2 werden an die E-Mail-Adresse gesendet, die im Formular als Kontaktperson für die Datenverletzung angegeben wurde.
Warum erhalte ich die Erinnerungs- und Empfangsbestätigungs-E-Mail für Teil 2 in einer anderen Sprache als der, in der ich Teil 2 eingereicht habe?
- Die Sprache der Erinnerungs- und Empfangsbestätigungs-E-Mail richtet sich nach der Sprache, in der Sie Teil 1 eingereicht haben. Wenn Sie Teil 1 auf Niederländisch und Teil 2 auf Französisch eingereicht haben, erhalten Sie die Erinnerungs- und Empfangsbestätigungs-E-Mail für Teil 2 auf Niederländisch.
Was bedeutet es, wenn mein Datenschutzverletzungs-Dossier im Portal den Status „abgeschlossen“ aufweist?
- Dies bedeutet, dass das Dossier innerhalb des Generalsekretariats der Datenschutzbehörde (nachstehend: DSB) gemäß Art. 39 § 1 der Geschäftsordnung der DSB bearbeitet und abgeschlossen wurde.
- Dies bedeutet keineswegs, dass nicht gegebenenfalls ein Inspektionsdossier gemäß Art. 39 § 2 in Verbindung mit Art. 85 Nr. 7 der Geschäftsordnung der DSB eröffnet werden könnte.
Was passiert, wenn ich Teil 2 eines Datenschutzverletzungs-Dossiers nicht rechtzeitig (d. h. nicht innerhalb von 21 Kalendertagen nach Teil 1) eingereicht habe?
- In diesem Fall verstoßen Sie möglicherweise gegen Artikel 33 Absatz 4 DSGVO. Sie haben die erforderlichen Informationen nicht gemäß den Vorgaben und nicht unverzüglich übermittelt.
- Dieser Umstand kann als Aspekt herangezogen werden, um das Dossier gemäß Art. 39 § 2 der internen Vorschriften dem Inspektionsdienst vorzulegen.
Kann ich einen DPO für ein Unternehmen an- oder abmelden?
- JA: Sie müssen sich im Namen des Unternehmens anmelden, für das Sie einen DPO an- oder abmelden möchten (Siehe FAQ: „Wie melde ich mich an?“).
- Sie können einen DPO nur abmelden, wenn Sie über einen aktiven DPO-case verfügen (Siehe: Anleitung: DPO-case)
Kann ich Daten im DPO-case eines Unternehmens ändern?
- JA: Sie müssen sich bei dem Unternehmen anmelden, dessen Daten Sie im DPO-case ändern möchten (Siehe FAQ: „Wie melde ich mich an?“).
- Sie können nur bestimmte Daten im DPO-case eines Unternehmens ändern. Um einige dieser Daten zu ändern, müssen Sie den DPO zunächst abmelden und anschließend eine neue DPO-Anmeldung vornehmen (siehe Anleitung).
Wie kann ich die Datenschutzbehörde kontaktieren, wenn ich Probleme habe?
- Bitte lesen Sie zunächst die FAQs und/oder Anleitungen. In 99,9 % der Fälle finden Sie dort eine Antwort.
- Wenn die Probleme weiterhin bestehen: Füllen Sie bitte das Formular aus und senden Sie das ausgefüllte Formular per E-Mail an support-dms@apd-gba.be.