Mediationsantrag
Sie haben ein Datenschutzproblem und möchten, dass die Behörde eingreift.
Sie sind mit einem datenschutzrechtlichen Problem konfrontiert. Nachdem Sie zuvor Ihre Rechte geltend gemacht haben (Pflicht), möchten Sie die Behörde bitten, dafür zu sorgen, dass Ihre Rechte respektiert werden.
Der Primäre Dienst tut alles in seiner Macht Stehende, um eine Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen. Kann keine Einigung gefunden werden, wird der Antrag mit Ihrer Zustimmung in eine Beschwerde umgewandelt. Daraufhin übernimmt die Konfliktkammer den Fall.
Die Bearbeitungsfrist beträgt ca. 3 Monate, denn die Bearbeitung erfordert die Analyse der von den verschiedenen Parteien eingereichten Unterlagen.
Verfahren
Überprüfen Sie die Zulassungsvoraussetzungen
Ihr Antrag muss datiert und unterzeichnet sein und den Nachweis enthalten, dass zuvor die Rechte gegenüber der Drittpartei geltend gemacht wurden.


Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular
- Entweder per Post an die Datenschutzbehörde, Rue de la Presse 35, 1000 Brüssel
- Entweder über unsere Website durch Rücksendung das ausgefüllte und unterschriebene Formular.