Beschwerde einreichen

Ihr Recht auf Schutz Ihrer personenbezogenen Daten wurde verletzt. Sie haben Ihre Rechte ausgeübt, ohne Erfolg.


Falls die Beschwerde als zulässig erklärt wird, wird sie an die Konfliktkammer übermittelt, die das Verfahren weiter bearbeitet oder ergebnislos zu den Akten legt. Die Konfliktkammer kann keine Schadensersatzzahlungen festsetzen. Anders gesagt, bezieht der Beschwerdeführer den Betrag der finanziellen Sanktionen nicht.

Die Bearbeitungsfrist kann länger sein, da formelle Verfahrensregeln eingehalten werden müssen, wie beispielsweise die Einreichung von „Verteidigungsmitteln“ im Laufe des Verfahrens sowie die Möglichkeit für die betroffenen Parteien, die Akte einzusehen und zu kopieren (wie im Fall eines Rechtsverfahrens).

Verfahren

Schritt 1

Überprüfen Sie die Zulassungsvoraussetzungen

Ihre Beschwerde muss datiert, unterzeichnet und auf Französisch, Niederländisch oder Deutsch verfasst sein, eine Darstellung des Sachverhalts sowie gegebenenfalls den Nachweis enthalten, dass zuvor die Rechte gegenüber der Drittpartei geltend gemacht wurden.

Schritt 2

Laden Sie das Formular herunter

Schritt 3

Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular

  • Entweder per Post an die Datenschutzbehörde, Rue de la Presse 35, 1000 Brüssel
  • Entweder über unsere Website durch Rücksendung das ausgefüllte und unterschriebene Formular

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