Vorherige Beratung einreichen
Fordern Sie eine vorherige Beratung zur Datenverarbeitung mit hohem Restrisiko an.
Dieses Formular darf für alle vorherigen Beratungen über Verarbeitungen persönlicher Angaben mit hohem Restrisiko verwendet werden, außer für Verarbeitungen, die von Verarbeitungsverantwortlichen ausgeführt werden, die die Titel 2 und 3 des Gesetzes vom 30. Juli 2018 zum Schutz natürlicher Personen betreffend der Verarbeitung persönlicher Daten (gerichtliche Behörden, Polizeidienste, allgemeine Inspektion der Bundespolizei und der lokalen Polizei, Zelle für finanzielle Informationsverarbeitung, allgemeine Zollverwaltung, die Passagierinformationseinheit, Informations- und Sicherheitsdienste) oder ihre Verarbeiter erfüllen müssen.
Sobald Ihre Akte in Ordnung ist und wenn die Datenschutzbehörde der Meinung ist, dass die geplante Verarbeitung der AVG widerspricht, übermittelt sie dem Verarbeitungsverantwortlichen innerhalb von maximal 8 Wochen eine schriftliche Empfehlung. Die Frist kann je nach Komplexität der geplanten Verarbeitung um 6 Wochen verlängert werden. Sie können gebeten werden, zusätzliche Informationen zu übermitteln, sollte das notwendig sein, um Ihre Akte in Ordnung zu bringen. In diesem Fall werden die obigen Fristen ausgesetzt.
Verfahren
Das Formular herunterladen
Laden Sie das Formular Vorherigen DSFA-Konsultation.
Das Formular kann leider nicht über ein Mobilgerät geöffnet werden.
Sie müssen das Formular auf einem Desk- oder Laptop öffnen und ausfüllen.
Das Formular ausfüllen
Füllen Sie das heruntergeladene Formular auf elektronischem Wege (auf Ihrem Computer) aus.
Achtung: Ein handgeschriebenes und danach eingescanntes Formular kann nicht versandt werden.
Sie können eine Mustervorlage über „Speichern unter“ aufbewahren.
Die definitive Version können Sie auf die gleiche Art auf Ihrem Computer speichern
Das ausgefüllte Formular versenden
Ihr ausgefülltes Formular muss folgendermaßen versandt werden:
- Oder per Einschreiben an folgende Adresse: Datenschutzbehörde, Rue de la Presse 35, 1000 Brüssel
- Entweder über das Internet, indem Sie alle unten aufgeführten Dokumente hochladen.