Anfrage auf Stellungnahme zu einem Gesetzesentwurf - Artikel 23 Gesetz vom 3. Dezember 2017

Eine Stellungnahme anfragen - Artikel 23 Gesetz vom 3. Dezember 2017.


Die Anfragen auf Stellungnahme können beim Kenntniszentrum der DSB von der der Föderalregierung, den legislativen Kammern, den Regierungen der Gemeinschaften oder Regionen, den Parlamenten der Gemeinschaften oder Regionen oder dem Vereinten Kollegiums oder der Vereinten Versammlung laut Artikel 60 des Sondergesetzes vom 12. Januar 1989 über die Brüsseler Einrichtungen eingereicht werden (Art. 23, § 1., 1° des Gesetzes vom 3. Dezember 2017). Dieses Verfahren gilt noch nicht für die Provinzen, Städte und Gemeinden oder anderen öffentlichen und privaten Organe.

Die Anfrage auf Stellungnahme, die im Formular behandelt wird, kann sich auf einen Gesetzesentwurf auf legislativer oder regulierender Ebene beziehen, die eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Thema hat. Beispielsweise der Entwurf eines Gesetzes, eines Dekrets, einer Verordnung, eines Königlichen Erlasses, eines Ministererlasses, eines Erlasses der Regierung/des Kollegiums oder der Gesetzesentwurf der Zustimmung zu einem internationalen Vertrag oder Zusammenarbeitsabkommen. Es muss sich um einen Text handeln, der eine neue Verarbeitung von personenbezogenen Daten vorsieht (zum Beispiel: Einrichtung einer neuen Datenbank) oder der eine bestehende Verarbeitung präzisiert/abändert (beispielsweise: Einführung von neuen personenbezogenen Daten in eine bestehende Datenbank).

Verfahren

Schritt 1

Das Formular herunterladen

Das nachstehende Formular der Anfrage auf Stellungnahme herunterladen.

Es gibt ebenfalls eine Erläuterung zu den verschiedenen Feldern des Formulars.

Es ist leider nicht möglich, das Formular auf einem mobilen Gerät zu öffnen.
Sie müssen das Formular auf einem Desk- oder Laptop öffnen und ausfüllen.

Schritt 2

Das Formular ausfüllen

Füllen Sie das Formular direkt auf dem Computer aus. Achtung, es ist nicht möglich, ein per Hand ausgefülltes und gescanntes Formular zu senden. Das Formular muss in einer der drei Landessprachen ausgefüllt werden.

Sie können einen Entwurf Ihres Formular mit der Funktion „Speichern unter“.
Sie können die endgültige Version ebenfalls in einem Verzeichnis Ihrer Wahl speichern.

Schritt 3

Das ausgefüllte Formular versenden

Ihr ausgefülltes Formular muss mit den Anlagen folgendermaßen versandt werden:

  • Oder per Einschreiben (ausgedrucktes Formular und Anlagen) an folgende Adresse: Datenschutzbehörde, Rue de la Presse 35, 1000 Brüssel
  • Entweder über das Internet, indem Sie alle unten aufgeführten Dokumente hochladen.

Unser Formular wird geladen. Wenn diese Meldung weiterhin sichtbar ist und kein Formular angezeigt wird, überprüfen Sie, ob Javascript in Ihrem Browser aktiviert ist, entsprechende Cookies akzeptieren und versuchen Sie erneut, diese Seite zu laden.

Schritt 4

Und dann?

Wenn alle für die Behandlung der Anfrage auf Stellungnahme notwendigen Informationen eingegangen sind, verfügt das Kenntniszentrum über eine Frist von 60 Tagen, um seine Stellungnahme abzugeben.

In begründeten Fällen der Dringlichkeit kann diese Frist auf 15 Tage reduziert werden. Wenn der Antragsteller die Dringlichkeit in Anspruch nehmen will, muss die Anfrage auf Stellungnahme auf ausführliche und eindeutige Weise die Gründe enthalten, warum die Stellungnahme innerhalb von 15 Tagen eingehen muss und eine Frist von 60 Tagen zu lang ist. Die dringenden Anfragen auf Stellungnahme werden einzeln entsprechend der Begründetheit der Dringlichkeit und der Kapazitäten der Dienststelle untersucht.

Die Fristen laufen erst ab dem Zeitpunkt, an dem Ihre Akte vollständig vorliegt. Die Datenschutzbehörde geht nämlich davon aus, dass die Akte nicht vollständig ist, wenn Ihre Anfrage nicht mit dem ordnungsmäßig ausgefüllten Formular begleitet wird. Es ist deshalb sehr wichtig, die Akte sorgfältig vorzubereiten, damit sie so schnell wie möglich behandelt wird.

Sobald die Akte vollständig ist, informiert das Kenntniszentrum Sie über das Datum der Sitzung, an dem Ihre Anfrage behandelt wird.

Die Stellungnahme wird Ihnen im Anschluss an die Sitzung, in der sie abgegeben wird, zugestellt und wird ebenfalls auf der Website der DSB veröffentlicht.