Vorherige Konsultation (DSFA) beantragen

Beantragen Sie eine vorherige Konsultation für Datenverarbeitungen mit hohem Risiko. 


Wenn aus einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) gemäß Artikel 35 DSGVO hervorgeht, dass die geplante Verarbeitung ein hohes Risiko darstellen würde, sofern der Verantwortliche keine Maßnahmen zur Risikominderung ergreift, muss der Verantwortliche vor Beginn der Verarbeitung die Aufsichtsbehörde konsultieren. Eine vorherige Konsultation kann daher für Verarbeitungen personenbezogener Daten mit hohem Restrisiko eingereicht werden, mit Ausnahme der Verarbeitungen, die von Verantwortlichen durchgeführt werden, die die Titel 2 und 3 des Gesetzes vom 30. Juli 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten einhalten müssen (Justizbehörden, Polizeidienste, Allgemeine Inspektion der föderalen und lokalen Polizei, Finanzinformationszelle, Allgemeine Verwaltung für Zölle und Verbrauchsteuern, Passagierinformationsstelle, Nachrichten- und Sicherheitsdienste usw.) oder von deren Auftragsverarbeitern. 

Sobald Ihr Dossier vollständig ist und die Datenschutzbehörde zu dem Schluss kommt, dass die geplante Verarbeitung in ihrer vorgesehenen Form gegen die DSGVO verstößt, übermittelt sie dem Verantwortlichen innerhalb von höchstens 8 Wochen eine schriftliche Stellungnahme. Diese Frist kann je nach Komplexität der geplanten Verarbeitung um 6 Wochen verlängert werden. Es können jederzeit zusätzliche Informationen angefordert werden, sofern dies zur ordnungsgemäßen Bearbeitung Ihres Dossiers erforderlich ist; dies setzt die oben genannten Fristen aus. 

Technische Anhänge zu Ihrem Antrag dürfen neben den drei Landessprachen auch in englischer Sprache verfasst sein (andere Sprachen werden nicht akzeptiert). Wird diese Sprachanforderung nicht erfüllt, gilt der Antrag als unzulässig. 

Um das GBA-Portal aktuell und sicher zu halten, werden regelmäßig Wartungsarbeiten durchgeführt.  Dies kann zu kurzen Unterbrechungen oder zur vorübergehenden Nichtverfügbarkeit bestimmter Funktionen führen. Die Wartungsarbeiten finden jeden zweiten Mittwoch im Monat um 17:00 Uhr statt und dauern höchstens 4 Stunden. 

Verfahren

Schritt 1

Prüfen Sie zunächst, ob die GBA die zuständige Behörde ist

Es ist wichtig, dass Sie sich an die tatsächlich zuständige Behörde wenden. Für bestimmte Bereiche – beispielsweise für Polizeidienste – existieren eigene föderale Aufsichtsbehörden.  Diese müssen sich an das Kontrollorgan für polizeiliche Information (COC) wenden. Weitere Informationen über die Zuständigkeitsverteilung finden Sie hier

 

Schritt 2

Vorab-Konsultation einreichen

Über diesen Link gelangen Sie zum Formular im GBA-Portal:

Portal

Die Einreichung einer vorherigen Konsultation erfolgt in einer der drei Landessprachen.  Die Sprache (Niederländisch, Französisch oder Deutsch) wird anhand des Links ausgewählt, den Sie auf unserer Website anklicken. 

Im Zuge Ihrer Anmeldung oder Registrierung im Portal wird ein Unternehmenskonto erstellt. Dieses Konto muss auch für andere Vorgänge im Portal verwendet werden.  Pro Unternehmen gibt es genau ein einziges Unternehmenskonto. 

Bitte ziehen Sie diese Anleitung heran, um sich im GBA-Portal anzumelden. 

In dieser Anleitung finden Sie auch weiterführende Informationen zur Einreichung einer vorherigen Konsultation.. 

Bei Fragen ziehen Sie unsere FAQs heran.  

Wenn Sie dort keine Antwort finden, nutzen Sie bitte das Formular